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Schöffen in HY und BZ gesucht

Für die Wahl zum Schöffen am Amtsgericht Hoyerswerda bzw. am Landgericht Bautzen (Amtsperiode 2019 bis 2023) sucht die Stadtverwaltung Hoyerswerda männliche und weibliche Bewerber.
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Bewerbungsunterlagen sind schriftlich bis spätestens 15.05.2018 bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen, S.-G.-Frentzel-Str. 1, abzugeben. Vorschläge für die Aufstellung von Bewerbern können die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, andere Vereinigungen und Einzelpersonen sowie Selbstbewerber einbringen.
Bewerber müssen Deutsche sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in Hoyerswerda wohnen. Sie sollen zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber nicht älter als 70 Jahre sein. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Auskünfte erhalten Sie in der Stadtverwaltung Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
S.-G.-Frentzel-Str. 1
02977 Hoyerswerda
Zimmer 1.10, Telefon: 03571 / 45 61 50 und 45 61 42 oder
im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 oder
unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen


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