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Landrat stellt Antrag auf Wolfsabschuss

Für den Abschuss von problematischen Wölfen des Rosenthaler Rudels hat Landrat Michael Harig am Freitag, 8. September, den entsprechenden Antrag an das Sächsische Umweltministerium gesendet.
F.: Ralph Frank, LRA, Montage

F.: Ralph Frank, LRA, Montage

Der Antrag enthält neben dem naturschutzrechtlichen Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde auch die Genehmigung zum Abschuss durch die Untere Jagdbehörde. Bevor der Wolf tatsächlich entnommen werden kann, muss das Ministerium jedoch sein Einvernehmen erklären.

Der eingereichte Antrag beschreibt die konkrete Gefahr für ausreichend gesicherte Nutztierbestände im Bereich des Rudels. In dem Antrag werden die Übergriffe des Rudels seit dem Jahr 2013 dokumentiert. Bei den rund 60 Übergriffen wurden 181 Nutztiere getötet oder verletzt. Enthalten sind auch die zuletzt registrierten Übergriffe in Schönau und Cunnewitz, bei denen unter anderem ein fünffacher Litzenzaun mit Flatterband überwunden wurde.

Landrat Harig: "Mir liegt der Artenschutz - auch der des Wolfes - nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus persönlicher Sicht am Herzen. Gleichwohl muss darauf verwiesen werden, dass eine ungehinderte Ausbreitung der Spezies Wolf zu Konflikten führt, welche nicht unerheblich sind. Vor diesem Hintergrund plädiere ich für einen Interessenausgleich im Sinne eines nachhaltigen Artenschutzes und im Interesse der Nutztierhalter im ländlichen Raum. Dieser schließt die im Naturschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmen von Zugriffsverboten - wie der von mir aktuell auf den Weg gebrachte Antrag auf Entnahme - grundsätzlich mit ein. Die in Erwägung gezogenen Maßnahmen sind damit kein Akt staatlicher Willkür, sondern stellen ein Handeln nach Recht und Gesetz dar."


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