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Schwäne - ein Fall für den Denkmalschutz

Wenn ich höre, dass der Denkmalschutz Einwände hat, läuten bei mir Alarmglocken. Denn oft ist damit auch das gesamte Anliegen in Frage gestellt. Dass sich der Denkmalschutz auch mit Tierhaltung befasst, finde ich schon befremdlich. In Graupa sollten im Schlossteich wieder Schwäne angesiedelt werden, so wie es über Jahrzehnte  der Fall war. Schließlich ist der Schwan das Graupaer Wappentier. Aber da hatte plötzlich der Denkmalschutz Einwände, weil die Schlossanlage kein Tiergehege sei! Bei einem Vor-Ort-Termin konnten die Denkmalschützer  überzeugt werden, dass dies kein Widerspruch ist. Bedingung: ein zweites Schwanenhaus auf dem Trockenen muss gebaut und nur flugunfähige Schwäne dürfen gehalten werden. Die sollen jetzt auch aus einem Tierheim kommen.  Ich befürchte nur, dass sich jetzt der Tierschutz meldet, wegen der gestutzten  Flügel!
Ihre besorgte Carmen Wolodtschenko        


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