Neue Art der Selbstkontrolle
Vielleicht haben Sie ja schon von diesem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehört, das jetzt beschlossen wurde. Plattformbetreiber wie Facebook oder Twitter müssen innerhalb von 24 Stunden „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ von ihrer Plattform löschen. Was „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ sind, müssen die Plattformbetreiber selbst einschätzen. Wissen sie es nicht genau, haben sie sieben Tag Zeit es herauszufinden. Oder überlassen dies einer „anerkannten Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“. Die muss aber erst noch gegründet werden. Von den Anbietern selbst. Allein das ist schon ein Witz. Schlimmer aber: Der Staat erlässt ein Gesetz und überlässt privaten Anbietern (Facebook, Twitter &Co) dessen Durchsetzung. Wir sollten uns also darauf einstellen, dass im Zweifel erst mal gelöscht wird. War es nicht rechtswidrig: Pech gehabt, meint Carola Pönisch