Region Oschatz
Roland Einsiedel am Oxidationsteich, der die Abwässer von Kossa und Durchwehna klärt: „Obwohl sich für die Bürger nichts geändert hatte, sollten sie zahlen.“. Foto: R. Schlippe
14.05.2010
Kossa.
Verwaltungsgericht Leipzig gibt den Bewohnern von Kossa und Durchwehna Recht
Kossa. Kaum einer zahlt gern Gebühren. Doch für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind sie unverzichtbar. So legt das Sächsische Kommunalabgabengesetz die so genannte Schmutzwasserabgabe fest.
Sie ist als einmaliger Betrag, abhängig von der nutzbaren Grundstücksfläche, an den zuständigen Abwasserzweckverband zu entrichten. Das erfuhren die Bewohner von Kossa, einem idyllischen Dorf in der Dübener Heide, als dieses mit Authausen und schließlich auch mit Laußig zusammenging und damit automatisch zum Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide gehörte. Bald darauf flatterten ihnen die ersten Schmutzwasserbeitragsbescheide ins Haus.
„Das waren Summen bis 20.000 Euro“, erinnert sich Roland Einsiedel. Um den 70-jährigen Biolandwirt scharten sich die ersten Unzufriedenen. Der Bürgerverein Kossa-Durchwehna wurde aus der Taufe gehoben. Kossa ist an einen 1991 fertiggestellten Oxidationsteich angeschlossen, der die Abwässer auf natürliche Art klärt. 3,2 Millionen DM kostete das Referenzobjekt damals und wurde zu 80 Prozent gefördert. Vertreten von Rechtsanwalt Jürgen Schacht, einem ausgewiesenen Experten für Abwasserfragen, reichten die Kossaer am 20. August 2007 beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage gegen den Schmutzwasserbeitrag ein. Vor wenigen Tagen bekamen sie Recht. „Die ergangenen Bescheide sind aufzuheben“, urteilten die Leipziger Richter. Astrid Münster, die Vorsitzende des Zweckverbandes, reagiert prompt: „Wir sind ebenfalls anwaltlich vertreten und nach eingehender Prüfung des Urteils werden wir die Zulassung der Berufung beantragen.“ Dann ginge der Fall ans Oberverwaltungsgericht Bautzen. ras
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