Seitenlogo
pm/mae

Erfrischungsgeld für Wahlhelfende erhöht

Lübben. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben hat ein höheres Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände in Ausübung des Wahlehrenamtes beschlossen. Die Erhöhung gilt für Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestag, Landtag und für die Kommunalwahl.

Interessierte Wahlhelfer für den 9. Juni und 22. September werden weiterhin gesucht.

Interessierte Wahlhelfer für den 9. Juni und 22. September werden weiterhin gesucht.

Bild: Stadt Lübben

Das derzeit gesetzlich vorgeschriebene Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher wurde somit dauerhaft von 35 Euro auf 70 Euro und für alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro auf 50 Euro erhöht. Die Mehrkosten für das Wahljahr 2024 liegen bei ca. 12.600 Euro. Das erhöhte Erfrischungsgeld wird von der Stadt getragen.

»Als Stadt Lübben wollen wir dem Bürgerengagement für die Demokratie mehr Wertschätzung entgegenbringen und durch die Erhöhung des Erfrischungsgeldes das Ehrenamt stärken«, erklärt Bürgermeister Jens Richter.

Wahlhelfende weiterhin gesucht

Zur Durchführung der Wahlen am 9. Juni und 22. September werden ca. 150 Wahlhelfende gesucht. Die Stadtverwaltung Lübben ruft dazu auf, sich ehrenamtlich im Wahlvorstand zu engagieren. Es ist grundsätzlich ein zeitweiser Einsatz (Vormittag/Nachmittag) vorgesehen.

Ab 18 Uhr werden dann alle Wahlhelfende zur Auszählung gebraucht. Ein wohnortnaher Einsatz wird angestrebt, kann jedoch nicht immer garantiert werden.

Anmeldung unter wahlen@luebben.de oder 03546 / 79-2416.


Meistgelesen